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Sensible Daten? Mit Sicherheit (und) in guten HĂ€nden!
Die Vereinbarung gilt zwischen allen in dieser Sache beteiligten Personen der unter âShopbetreiberâ aufgefĂŒhrten Unternehmung, nachfolgend Shopbetreiber genannt, und der eWoolution GmbH, nachfolgend Dienstleister genannt.
Es ist dem Dienstleister untersagt, personenbezogene Daten, die im Rahmen der TĂ€tigkeit fĂŒr den Shopbetreiber bekannt werden, unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Dies gilt sowohl fĂŒr die dienstliche TĂ€tigkeit innerhalb wie auch auĂerhalb (z.B. bei Kunden und Interessenten) des Unternehmens/der Behörde.
Der Dienstleister ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet, soweit er im Rahmen der TĂ€tigkeit fĂŒr den Shopbetreiber bei der Erbringung geschĂ€ftsmĂ€Ăiger Telekommunikationsdienste mitwirkte.
Der Dienstleister verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der fĂŒr den Shopbetreiber abgewickelten TĂ€tigkeit erlangten Unterlagen oder sonstige nicht allgemein zugĂ€nglichen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Dienstleister hat die Unterlagen und Informationen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Shopbetreiber auch nicht fĂŒr eigene gewerbliche Zwecke oder andere Auftraggeber benutzen.
Von diesen Verpflichtungen hat der Dienstleister Kenntnis genommen. Es ist ihm bewusst, dass die Verletzung der genannten Geheimnisse strafbar sein kann, insbesondere nach §§ 44, 43 Abs. 2 BDSG und § 206 StGB. Das Merkblatt zur VerpflichtungserklÀrung mit den Abschriften aller genannten Vorschriften ist hier einsehbar. Die Pflicht zur Wahrung der Geheimnisse bleibt zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung der FremdtÀtigkeit bestehen.
Die Verpflichtung der aufgefĂŒhrten Vereinbarung ist durch die Unterzeichnung durch den Shopbetreiber beiderseitig und ab diesem Moment gĂŒltig. Eine BestĂ€tigung wird an die unter Punkt âShopbetreiberâ aufgefĂŒhrte E-Mail-Adresse gesandt.
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